Swiss Startup Association appelliert an Ständerat

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20.11.2024
Symbolic picture Bern Bundeshaus

Ein neues Gesetz soll bei einer geplanten Übernahme von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren den Mechanismus der Investitionskontrolle einführen. Der Nationalrat hat den Gesetzesentwurf des Bundesrates um Kriterien erweitert, wovon potenziell auch Startups betroffen sein könnten. Die Swiss Startup Association SSA lehnt den Entwurf deshalb ab und hofft nun auf den Ständerat.

Der Ständerat hat mit der Annahme der Motion Rieder (18.3021 «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen») den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für die Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen zu schaffen. Der Motionär ist der Ansicht, dass die Schweiz ohne eine solche Regelung keine Möglichkeit habe, bei der Übernahme von Unternehmen durch ausländische Investoren einzugreifen.

Der Bundesrat bestätigt zwar, dass mit der Offenheit des Schweizer Wirtschaftsstandortes zwar gewisse Risiken bergen könne. Für «Unternehmen, die in kritischen Bereichen der öffentlichen Leistungserbringung tätig sind», gäbe es jedoch bereits heute Schutzmechanismen gegen unerwünschte Übernahmen, indem entsprechende Unternehmen entweder im Eigentum der öffentlichen Hand sind oder spezialgesetzlich geregelt sind.

Entsprechend hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf (23.086 Investitionsprüfgesetz) erarbeitet, welcher Übernahmen von inländischen Unternehmen einer Genehmigungspflicht unterstellen will. Dies soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind und durch ausländische, staatlich kontrollierte Investoren übernommen werden.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates (WAK-N) beantragte seinem Rat, auf das Geschäft einzutreten. Zusätzlich hat die Kommission einige Änderungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates vorgeschlagen: So soll das neue Gesetz etwa auch auf nicht staatliche Investoren ausgedehnt werden. Und nebst der öffentlichen Ordnung und Sicherheit soll auch die Versorgung mit essentiellen Gütern und Dienstleistungen explizit als schützenswert aufgeführt werden. Der Nationalrat hat die Vorschläge seiner vorberatenden Kommission übernommen und hat dem abgeänderten Gesetzesentwurf mit 142 zu 48 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Nun hat sich die vorberatenden Kommission des Ständerates (WAK-S) mit dem Gesetzesentwurf befasst und dazu Vertreter der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren sowie diverser Verbände (Asset Management Association Switzerland, economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Swiss Holdings, Verband Immobilien Schweiz) eingeladen, um deren Haltung darzulegen.

Aus Sicht der Kommission würden bei der Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen die Nachteile einer neuen Kontrolle überwiegen. So würde die Schweiz übermässig unter der Schwächung der Standortattraktivität und der Rechtssicherheit leiden und strategisch unbedenkliche, aber durchaus benötigte Direktinvestitionen mit ausländischem Kapital würden erheblich behindert. Die Kommission lehnt die Einführung einer Investitionskontrolle ab und beantragt seinem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat entscheidet voraussichtlich in der Frühjahrssession 2025 über die Vorlage.

Die Swiss Startup Association SSA lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Investitionskontrolle entschieden ab: «Der Gesetzesentwurf generiert signifikante Rechtsunsicherheiten für Startups und Investoren, beeinträchtigt den Zugang zu internationalem Kapital und reduziert damit die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Startup-Ökosystems», so SSA-Präsident Raphael Tobler. Auch die SSA unterstreicht die erhebliche Bedeutung der unzureichenden Rechtssicherheit aufgrund der vom Nationalrat ergänzten Kriterien und Schwellenwerten im Gesetzestext. Tobler: «Die aktuell vorgesehenen Kriterien erfassen potenziell Startups, die keine sicherheitsrelevante Bedeutung haben. Dies resultiert in substanziellen Unsicherheiten bei der Planung von Finanzierungsrunden und bindet bedeutende Ressourcen für rechtliche Abklärungen.»

Deshalb empfiehlt die Swiss Startup Association dem Ständerat nicht auf die Vorlage einzutreten. Sollte der Ständerat dennoch darauf eintreten, rät der Interessenverband SSA dringend, der vom Bundesrat ausgearbeiteten Linie zu folgen.

(press release / FR)

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