Bei einer AHV-Revision wird die bezogene Dividende als Lohn umqualifiziert, aber wieso?

Im Rahmen der k-startup Initiative bietet KENDRIS einen Quick-Health-Check an, der handelsrechtliche, steuerrechtliche sowie Sozialversicherungsthemen beleuchtet. Hierzu wurde eine Reihe an Fallbeispielen zusammengestellt. Fallbeispiel 3/4 betrifft das Thema Sozialversicherungen.
Bei Start-up-Unternehmungen ist es üblich, dass die Geschäftsinhaber und die Geschäftsführung in den ersten Jahren einen niedrigen Lohn erhalten. Bei einer AHV-Revision wurde festgestellt, dass dem/der Inhaber/in und Geschäftsführer/in kein branchen- und marktüblicher Lohn, sondern eine erhöhte Dividende ausbezahlt wurde. Somit wurde die Dividende als Lohn umqualifiziert. Ein Bundesgerichtsentscheid hat bestätigt, dass Dividenden als Lohn umqualifiziert werden können, wenn der/die Inhaber/in keinen oder einen unangemessen niedrigen Lohn und gleichzeitig eine im Verhältnis zum investierten Vermögen unangemessen hohe Dividende erhält. Die Folgen sind zusätzliche Sozialversicherungsabgaben in Höhe des errechneten Lohnes einschliesslich Verzugszinsen. Die Umqualifizierung von Dividenden in Lohn ist auch steuerrechtlich möglich und bringt höhere Einkommensteuern mit sich (Dividenden werden aufgrund der Teilbesteuerung niedriger besteuert als Lohnbezüge).
Wir empfehlen Ihnen, mit Fachleuten den branchen- und marktüblichen Lohn zu ermitteln und eine angemessene Dividendenpolitik festzulegen.
Autoren: Fabian Lüscher / David Gisin
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