KlimUp - Förderprogramm Stadt Zürich

Deadline

05.03.2025

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Das Förderprogramm KlimUp unterstützt Startups in der Frühphase und gemeinnützige Organisationen (NPO), die einen Beitrag zum städtischen Klimaziel Netto-Null und/oder Umweltziel der intelligenten Ressourcennutzung leisten.
Das Förderprogramm KlimUp unterstützt Startups in der Frühphase und gemeinnützige Organisationen (NPO), die einen Beitrag zum städtischen Klimaziel Netto-Null und/oder Umweltziel der intelligenten Ressourcennutzung leisten. Gefördert werden Startups in der Frühphase, die mit ihrem Geschäftsmodell neue Wege zur Erreichung von mindestens einem der Förderziele von KlimUp aufzeigen. Dabei kann es sich um neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Technologien handeln. Zudem wird ein skalierbares Geschäftsmodell vorausgesetzt.  Förderbeiträge ​Die einmaligen Innovationsbeiträge betragen mindestens 35'000 und höchstens 250'000 Franken pro Startup.  Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen.  Einmalige Innovationsbeiträge für Start-ups können nur einmal beantragt werden. Eine Kumulation mit Förderbeiträgen anderer Förderinstrumente ist möglich. Neben der finanziellen Unterstützung profitieren sie von diversen weiteren Leistungen vom Umsetzungspartner Bluelion sowie vom KlimUp-Netzwerk. Für die dritte Förderrunde 2024 gelten folgende Eingabefristen:- Teil 1 der Anträge kann vom 2. bis zum 18. September 2024 eingereicht werden - Teil 2 der Anträge kann (nach vorheriger Genehmigung von Teil 1) bis am 25. September 2024 eingereicht werdenDie Antragstellenden werden bis Mitte Dezember 2024 über den Entscheid informiert. Das Förderprogramm KlimUp läuft solange, bis die bewilligten Ausgaben von 14 Millionen Franken ausgeschöpft sind, längstens bis Ende 2028. 

Criteria

Das Startup ist bereits gegründet oder die Gründung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach einer allfälligen Förderzusage (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung). Die Unternehmensgründung liegt nicht mehr als fünf Jahre zurück (Ausnahmen möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, z. B. Krankheiten oder Unfall). Das Startup muss seinen Hauptsitz oder eine Zweigniederlassung in der Stadt Zurich haben oder die Absicht erklären, dass die entsprechende Sitzverlegung innerhalb von sechs Monaten nach allfälliger Förderzusage erfolgt (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung). Das Startup befindet sich in der Frühphase, d. h. vor Markteintritt und hat noch kein vollständig entwickeltes und skalierbares Produkt, Dienstleistung oder Technologie verkauft. Demos, Pilot-Projekte oder POCs sind davon ausgenommen. Das Startup hat noch keine finanziellen Mitteln von institutionellen Investor*innen erhalten.  Erhaltene Fördergelder (grants) von anderen Förderprogrammen schliessen eine Teilnahme nicht aus. Gründer*innen besitzen noch mindestens 50% der Unternehmensanteile. 
  • Type of award

    Special topic
  • Geography

    Regional
  • Prize

    einmalige Innovationsbeiträge von 35,000 bis 250,000 Franken auf Antrag
  • Timeline

    Thrice a year
    Registration
    closed

Gesundheits- und Umweltdepartement Stadt Zürich

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